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Genießen Sie Ihren Urlaub in unserer gepflegten Ferienvilla "Casa Mariposa". Wir freuen uns darauf, Sie bald bei uns zu begrüssen.

Allgemeine Mietbedingungen

Bucht der Mieter über das Internet, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder persönlich mit dem Vermieter oder einer anderen Buchungsstelle, gilt ein Vertrag, für den diese Allgemeinen Buchungsbedingungen gelten, als abgeschlossen. 
§ 1 Mietgegenstand  
Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt“): Ferienhaus "Casa Mariposa" (zur alleinigen Nutzung) in 03720 Benissa- Buenavista, ……., Spanien . Die genaue Adresse erhalten Sie bei Buchung.Die Belegungszahl darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht überschritten werden. Es gilt die im Haus ausgelegte Hausordnung. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. Der Mieter hat das Haus und die Anlagen zur alleinigen Nutzung.
Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert. Bett- und Badwäsche (pro Person: 1 Dusch-, 1 Hand- u. 2 Gästetücher, 1x Bettwäsche, Küchenhandtücher) wird gegen eine Gebühr von 15 Euro pro Person zur Verfügung gestellt.
§ 2 Mietzeit, An- und Abreise
Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 16 und 20 Uhr.
Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis 10 Uhr.
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben.
§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise
Eine Anzahlung von 35% ist fällig, sobald Ihre Buchung bestätigt wurde, 6 Wochen vor dem Anreisedatum ist der Restbetrag fällig, oder sofort, wenn das Anreisedatum früher als in 6 Wochen ist. Der Zugang zur Unterkunft ist nicht gestattet, wenn die Zahlung nicht vollständig erfolgt ist.
Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.  
§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Kündigt der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten:
Kündigung bis 49 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
Kündigung bis 35 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
Kündigung bis 21 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
Kündigung bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Für Stornierungskosten bei akzeptierter Einigung ist eine Unkostenpauschale von € 150 fällig.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.
§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters
Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
Der Mieter hat das alleinige Nutzungsrecht des Mietobjektes für die vereinbarte Dauer, Untervermietung ist ausdrücklich untersagt. Der Mieter bestätigt, Auflagen wie z.B. keine Raucher im Haus zu respektieren.
Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.
Der Mieter respektiert die Nachtruhe und lokalen Gepflogenheiten wie Siesta-/Ruhezeit, etc.
Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese liegt im Mietobjekt aus.
Haftungsausschluss: Der Mieter nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Unterbrüche in der Strom- und Wasserzufuhr vorkommen können, sowie dass ohne Vorankündigung Bauarbeiten in der Nachbarschaft stattfinden können.  Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung für eventuelle Bauarbeiten in der Nachbarschaft des Ferienhauses übernehmen, dass wir nicht in der Lage sind, solche Arbeiten zu stoppen oder den Geräuschpegel zu kontrollieren. Wir können nicht für Bauarbeiten verantwortlich gemacht werden, die während eines Urlaubs beginnen, und in solchen Fällen zahlen wir unter keinen Umständen eine Entschädigung. Diese Arbeiten können, wie es in der örtlichen Praxis üblich ist, früh am Morgen beginnen und jederzeit im Jahr ohne vorherige Ankündigung beginnen.

§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dieser Vertrag unterliegt dem spanischen Recht.